Gemäss Art. 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Verantwortlichkeit des Bundes sowie seiner Behördemitglieder und Beamten (Verantwortlichkeitsgesetz, VG) haftet der Staat unter folgenden Voraussetzungen:
Informationen zur Haftung des Staates: Verantwortlichkeit des Gemeinwesens in der Schweiz
Gemäss Art. 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Verantwortlichkeit des Bundes sowie seiner Behördemitglieder und Beamten (Verantwortlichkeitsgesetz, VG) haftet der Staat unter folgenden Voraussetzungen: